Hautkrebsvorsorge
Hautkrebsvorsorge

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich versicherte Patient:innen Anspruch auf eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung alle zwei Jahre, jedoch können wir diese Leistung nicht als Kassenleistung anbieten, da wir keine KV-Zulassung in diesem Bereich haben.
In der Umgebung gibt es spezialisierte Hautärzt:innen, die die Hautkrebsvorsorge weiterhin als Kassenleistung durchführen.
Wir bieten Hautkrebsvorsorge-Untersuchungen jedoch als Selbstzahlerleistung an. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Wir nutzen in unserer Praxis das sogenannte Foto-Finder-System, bei dem Pigmentmale und andere Hautveränderungen deutlich vergrößert aufgenommen, sowie archiviert werden. Hierdurch ist eine sehr gute Verlaufskontrolle möglich und die Sicherheit wird gegenüber herkömmlichen Untersuchungen erhöht. Wir informieren Sie gerne über die Behandlungskosten – Sprechen Sie uns an.
Wie bereiten Sie sich auf das Hautkrebs-Screening in unserer Praxis nach Möglichkeit vor?
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entfernen Sie vor der Untersuchung den Nagellack von Ihren Finger- und Zehennägeln
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entfernen Sie Körperschmuck wie z.B. Ketten, Ohrstecker und Piercings
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verzichten Sie auch auf Make-up, damit auch der weiße Hautkrebs und seine Vorstufen im Gesicht gut erkennbar sind
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verzichten Sie auf aufwendige Frisuren mit Zöpfen oder Haargel für eine bessere Beurteilbarkeit der Kopfhaut